"Richtig klagen"

Die Erfolgsaussichten einer Klage einzuschätzen, ist so komplex, wie das Hochschulzulassungsrecht selbst. Die Chancen hängen von der Kapazitätslücke, die es aufzudecken gilt, und der Klagestrategie ab.

Wenn es gelingt, freie Kapazitäten in der Größenordnung eines Hochschullehrers zu entdecken, der zu Unrecht dem Lehrangebot nicht zugerechnet wird, so ergeben sich daraus vielleicht 30 freie Studienplätze. Stehen diesen dann 100 Kläger gegenüber, erhalten von denen 30 einen Studienplatz. Es gilt daher, möglichst eine Vielzahl von Hochschulen zu verklagen.

Da jeder Kläger nur einen Studienplatz annehmen kann, fallen mit zunehmender Verfahrensdauer die Studienbewerber, die zwischenzeitlich eine anderweitige Zulassung erhalten haben, aus den noch laufenden Verfahren um freie Studienplätze heraus.

Wird weiter berücksichtigt, dass im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) bei vielen Universitäten auch im WS 2007/2008 die Studienplätze zu rund 60% ausschließlich nach der Abiturnote vergeben werden, stellt eine Klage oftmals die einzig sinnvolle Alternative dar.
Andreas Jakubietz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Rechtsanwalt Andreas Jakubietz ist seit 1999 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Als erfahrener Praktiker auf diesem Gebiet vertritt er bundesweit vor Behörden und allen Verwaltungsgerichten.