Wir wissen, wie man praktische Lösungen erarbeitet
und durchsetzt.


Langjährige Erfahrung macht uns zum Ansprechpartner in sog. NC-Verfahren, also Prozessen um freie Studienplätze, in denen Studienberwerber einen Ablehnungsbescheid einer Universität, Fachhochschule oder der ZVS erhalten haben.

Wir wählen die aussichtsreichsten Hochschulen aus, stellen (fristgemäß) die notwendigen Anträge und legen dar, aus welchen Gründen noch Studienplätze verfügbar sind.

Praxis


Aufgrund unserer praktischen Erfahrungen sind wir in der Lage, die Aussichten eines Prozesses zu beurteilen und unseren Mandanten ein sinnvolles Vorgehen zu raten.

effektiv


Rechtsschutz in NC-Verfahren muss, sollen nicht vollendete Tatsachen eintreten, effektiv sein. Deshalb stellen wir die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Eilverfahren), mit dem die vorläufige Zulassung erreicht werden kann.

Daneben erledigen wir regelmäßig alle weiteren Verfahrensschritte: Wir erheben Widerspruch bzw. Klage, sei es zur Fristwahrung gegen einen ablehnenden oder zurückweisenden Bescheid oder zur Absicherung des im einstweiligen Anordnungsverfahren Erreichten.
Andreas Jakubietz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Kurfürstendamm 188/189
10707 Berlin

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Rechtsanwalt Andreas Jakubietz ist seit 1999 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Als erfahrener Praktiker auf diesem Gebiet vertritt er bundesweit vor Behörden und allen Verwaltungsgerichten.