Die Verfahrenskosten können in Abhängigkeit vom Streitwert (dieser Wert dient als Grundlage zur Berechnung der Kosten und wird vom Gericht festgesetzt) von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.

So entstehen etwa in Berlin für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 181,50 Euro und für das - in Berlin regelmäßig notwendig werdende - Klageverfahren 363,00 Euro Gerichtskosten.

Diese Gerichtskosten ermäßigen sich auf jeweils 1/3, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzw. die Klage rechtzeitig zurückgenommen wird. Dies wird, was die Klage betrifft, fast ausnahmslos der Fall sein, weil die Vergabe freier Studienplätze fast ausschließlich im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattfindet und die Durchführung eines Klageverfahrens sich damit frühzeitig erledigt.

Ansonsten gilt: Wer verliert zahlt.

Für den vom Studienbewerber beauftragten Rechtsanwalt und den Anwalt der Hochschule, soweit diese sich anwaltlich vertreten lässt, entstehen im Verfahren der einstweiligen Anordnung und im Klageverfahren Rechtsanwaltskosten von je 489,50 Euro.
Andreas Jakubietz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Kurfürstendamm 188/189
10707 Berlin

Lage & Anfahrt

Fon: (030) 884 720 - 0
Fax: (030) 884 720 - 20
Mail:
Kontaktformular
vCard:
vCard

Rechtsanwalt Andreas Jakubietz ist seit 1999 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Als erfahrener Praktiker auf diesem Gebiet vertritt er bundesweit vor Behörden und allen Verwaltungsgerichten.